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Einverleibung eines Fruchtgenussrechts trotz vorrangigen Wohnrechts?

RechtsprechungSachenrechtZak 2012/590Zak 2012, 312 Heft 16 v. 11.9.2012

ABGB §§ 509, 521, 914

GBG § 94 Abs 1 Z 1

Ein einverleibtes Wohnrecht bildet nur dann kein Hindernis für die nachfolgende Eintragung eines Fruchtgenussrechts an der Liegenschaft, wenn eine Kollision dieser Rechte nach der Vertragsgestaltung ausgeschlossen ist. Dies muss dem Fruchtgenussbestellungsvertrag eindeutig zu entnehmen sein. Eine ergänzende Vertragsauslegung durch das Grundbuchgericht kommt nicht in Betracht.

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