B-VG Art 137, 138
JN § 1
In einem negativen Kompetenzkonflikt mit dem OGH entschied der VfGH, dass das Begehren einer Gemeinde gegen den Bund auf Ersatz von Aufwendungen, die ihr in Zusammenhang mit dem Aufsuchen von Fliegerbombenblindgängern auf ihren Liegenschaften entstanden sind, in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fällt.