Der Autor versucht in seinem Beitrag, die Thesen von Lessiak (§ 879 Abs 3 ABGB und Erhaltungskosten in Einkaufszentren, wbl 2012, 121) zu widerlegen. Abweichend von diesem vertritt er die Auffassung, dass Klauseln in Mietvertrags-AGB, mit denen die Kosten für Erhaltungsarbeiten auf den Mieter überwälzt werden, der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB unterliegen. Jedenfalls die undifferenzierte Überwälzung aller Erhaltungskosten für Allgemeinteile stelle auch bei Bestandverträgen in Einkaufszentren eine gröbliche Benachteiligung des Mieters dar. Die Abänderung einzelner Teile eines Standardvertrags auf Wunsch des Mieters könne nichts daran ändern, dass die übrigen Klauseln in den Anwendungsbereich der Inhaltskontrolle fallen.