ABGB §§ 863, 904, 1284
MRG § 16 Abs 9
Der Anspruch auf erhöhte Zahlungen aufgrund der im Leibrentenvertrag vorgesehenen Wertsicherungsklausel entsteht mit der Indexänderung, ohne dass ein Anhebungsbegehren erforderlich wäre. Für die analoge Anwendung des § 16 Abs 9 S 2 MRG (Notwendigkeit eines schriftlichen Erhöhungsbegehrens) besteht keine Grundlage.