ABGB § 472
GBG § 9
Die Verpflichtung eines Liegenschaftseigentümers, das Heranbauen auf dem Nachbargrundstück bis an seine Grundgrenze zu dulden, kann nicht als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen werden.
ABGB § 472
GBG § 9
Die Verpflichtung eines Liegenschaftseigentümers, das Heranbauen auf dem Nachbargrundstück bis an seine Grundgrenze zu dulden, kann nicht als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen werden.