ABGB § 364 Abs 2
Wenn ein Liegenschaftseigentümer die natürlichen Abflussverhältnisse des Oberflächenwassers durch Baumaßnahmen zulasten seines Grundnachbarn verändert hat, liegt eine unmittelbare Zuleitung von Wasser iSd § 364 Abs 2 ABGB vor.
ABGB § 364 Abs 2
Wenn ein Liegenschaftseigentümer die natürlichen Abflussverhältnisse des Oberflächenwassers durch Baumaßnahmen zulasten seines Grundnachbarn verändert hat, liegt eine unmittelbare Zuleitung von Wasser iSd § 364 Abs 2 ABGB vor.