EheG § 56
Aus dem Umstand, dass die Ehegatten nach einer Eheverfehlung wiederholt Geschlechtsverkehr hatten, kann noch nicht abgeleitet werden, dass die Eheverfehlung verziehen wurde.
OGH 24. 5. 2012, 1 Ob 87/12v
EheG § 56
Aus dem Umstand, dass die Ehegatten nach einer Eheverfehlung wiederholt Geschlechtsverkehr hatten, kann noch nicht abgeleitet werden, dass die Eheverfehlung verziehen wurde.
OGH 24. 5. 2012, 1 Ob 87/12v