vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Akteneinsicht im Exekutionsverfahren durch Dritte

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2012/387Zak 2012, 199 Heft 10 v. 5.6.2012

EO: § 73 S 2

Die Einsichtnahme eines Dritten in die Exekutionsakten setzt gem § 73 S 2 EO die Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses voraus. Ein reines Informationsbedürfnis genügt nicht. Akteneinsicht als "reiner Erkundungsbeweis" ist abzulehnen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte