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Unterbrechung der Rechtsmittelfrist durch Verfahrenshilfeantrag

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2012/386Zak 2012, 199 Heft 10 v. 5.6.2012

ZPO §§ 63, 464 Abs 3

Ein erfolgloser Verfahrenshilfeantrag auf Beigebung eines Rechtsanwalts unterbricht die Rechtsmittelfrist nur dann, wenn er abgewiesen wird, nicht hingegen im Fall der Zurückweisung.

Die Ansicht, dass der Verfahrenshilfeantrag eines Insolvenzverwalters, der an der Beschränkung der Verfahrenshilfe auf natürliche Personen scheitert, nicht zurück-, sondern abzuweisen ist und daher eine Fristunterbrechung bewirkt, ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).

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