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Ist Winkelschreiberei bereits bei der Erteilung von Rechtsauskünften anzunehmen?

Themaa. Univ.-Prof. Dr. Astrid Deixler-HübnerZak 2012/372Zak 2012, 183 Heft 10 v. 5.6.2012

Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, wie weit eine Person oder Vereinigung, die nicht als Rechtsanwalt/-anwältin eingetragen ist bzw eingetragene RechtsanwältInnen beschäftigt, im Hinblick auf ein rechtliches Tätigwerden gehen kann, ohne sich der Winkelschreiberei strafbar zu machen. Diese Rechtsproblematik hat vor allem Brisanz für Beratungseinrichtungen, einschlägige Kraftfahrerorganisationen, Vereine oder auch MediatorInnen.

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