HKÜ Art 3, 12
AußStrG §§ 110, 111a
Die Durchsetzung der Rückführungsentscheidung ist ausgeschlossen, sobald dem entführenden Elternteil vom zuständigen Gericht des Herkunftsstaats die (vorläufige) Alleinobsorge einschließlich des Aufenthaltsbestimmungsrechts übertragen wurde.