Österreich hat den Beitritt der Republik Mauritius zum Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ; BGBl 1988/512) angenommen; im Verhältnis zu diesem Staat tritt das Übereinkommen am 1. 4. 2011 in Kraft (BGBl III 2011/40). Eine Liste der Vertragsstaaten des HKÜ kann auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (http://www.hcch.net ) abgerufen werden.