Nach Ansicht des Autors existieren mehrere Anspruchsgrundlagen, aus denen eine Haftung von Gesellschaftsorganen gegenüber Anlegern für Schäden aufgrund unrichtiger oder unterlassener Kapitalmarktinformationen abgeleitet werden kann, bspw § 255 AktG iVm § 1311 ABGB, § 1295 Abs 2 und § 1300 ABGB sowie § 874 ABGB. In der Folge stellt er die unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen dar.