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Judikaturänderung: Zweiseitigkeit des Ablehnungsverfahrens und Prozesskostenersatz

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2011/143Zak 2011, 79 Heft 4 v. 8.3.2011

JN § 24

ZPO §§ 41, 521a

Das erstinstanzliche Ablehnungsverfahren und das Rechtsmittelverfahren gegen die Zurück- bzw Abweisung des Ablehnungsantrags sind zweiseitig. Außer bei offenkundig unbegründeten Anträgen ist dem Gegner des Ablehnungswerbers durch Einräumung einer Äußerungsmöglichkeit Gehör zu gewähren.

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