In 8 ObA 63/09m hat der OGH klargestellt, dass das in § 152 ABGB vorgesehene Auflösungsrecht des gesetzlichen Vertreters aus wichtigem Grund nur bei einem Dienstvertrag des minderjährigen Kindes, nicht jedoch bei einem Lehrvertrag besteht.
In 8 ObA 63/09m hat der OGH klargestellt, dass das in § 152 ABGB vorgesehene Auflösungsrecht des gesetzlichen Vertreters aus wichtigem Grund nur bei einem Dienstvertrag des minderjährigen Kindes, nicht jedoch bei einem Lehrvertrag besteht.