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Schauer, Anm zu wobl 2011/7.

LiteraturübersichtMiet- und WohnrechtZak 2011/114Zak 2011, 60 Heft 3 v. 15.2.2011

Zu 5 Ob 147/09t: Auch im Bereich der ordentlichen Verwaltung des Wohnungseigentumshauses hat der Verwalter (nicht offenkundig rechtswidrigen) Mehrheitsweisungen Folge zu leisten. Dies bedeutet aber nicht, dass den Wünschen eines dominierenden Mehrheitseigentümers ohne formelle, die Mitwirkungsrechte aller Miteigentümer wahrende Beschlussfassung zu folgen ist.

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