MRG § 14
ABGB §§ 863, 1444
Die Mietrechte des verstorbenen Mieters an den mit Zustimmung des Vermieters durch Entfernung der Trennwand faktisch zusammengelegten Nachbarwohnungen beruhten auf zwei selbstständigen Mietverträgen. Ob die iSd § 14 Abs 3 MRG eintrittsberechtigten Personen (hier: Ehegatte und Kinder des Mieters) in beide rechtlich selbstständigen Mietverhältnisse eingetreten sind, hängt davon ab, ob die beiden Wohnungen vor dem Tod des Mieters einheitlich als gemeinsamer Haushalt zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses genutzt wurden.