MRG § 9
Der Umstand alleine, dass im Haus ein Kabel-TV-Anschluss zur Verfügung steht, berechtigt den Vermieter noch nicht, dem Mieter die Zustimmung zur Errichtung einer Satellitenempfangsanlage zu verweigern.
Die Behauptungs- und Beweislast für den Umstand, dass die Errichtung der Satellitenempfangsanlage schutzwürdige Interessen beeinträchtigt, trifft den die Zustimmung verweigernden Vermieter.