ABGB § 176 Abs 1
AußStrG § 110 Abs 2
Das Pflegschaftsgericht erteilte dem obsorgeberechtigten Elternteil die Weisung, gemeinsam mit den beiden minderjährigen Kindern eine "familientherapeutische Begleitung zur Erlangung möglicher Perspektiven künftiger Kontakte" der Kinder zum anderen Elternteil in Anspruch zu nehmen. Soweit diese Weisung auf eine Teilnahme des Obsorgeberechtigten an einer Therapie abzielt, fehlt ihr jede Rechtsgrundlage. Soweit sie die Teilnahme der Kinder betrifft, ist sie jedenfalls deshalb unzulässig, weil weder eine bei Unterbleiben der Therapie zu befürchtende massive Kindeswohlgefährdung noch die Eignung dieser Maßnahme zur Hintanhaltung dieser Gefährdung feststeht. Vielmehr lässt die ablehnende Haltung des Obsorgeberechtigten und der Kinder keinen Therapieerfolg erwarten.