Aufgrund der Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze mit 1. 1. 2012 (siehe Zak 2011/811, 431) ändern sich auch die in den folgenden Tabellen angegebenen unterhaltsrechtlichen (Orientierungs-)Werte. Näher erläutert sind die dargestellten Werte in Zak 2008/39, 26. Zu den Regelbedarfssätzen für 2011/2012 siehe Zak 2011/504, 272.