Der OGH hat in einer aktuellen Entscheidung (1 Ob 46/11p = Zak 2011/792, 418)1 zur Frage der Berechnung von Schäden in Zusammenhang mit Wertpapiertransaktionen Stellung genommen. Die weitreichenden Ausführungen des Höchstgerichts sollen zum Anlass genommen werden, kurz auf die Frage der Schadensberechnung einzugehen.