Das BMJ hat vor Kurzem ein Manual zur Frage veröffentlicht, in welchen Fällen die Verabreichung von Medikamenten während eines Heimaufenthalts als Freiheitsbeschränkung iSd § 3 Abs 1 HeimAufG zu qualifizieren und der Bewohnervertretung zu melden ist. Barth bietet eine Einleitung zu dem in der Folge abgedruckten Manual, in der er kurz auf Hintergrund und Konzept eingeht. Abschließend stellt Bürger die Beurteilungskriterien in Form eines Ablaufdiagramms grafisch dar. Das Manual kann auch auf der BMJ-Website (http://www.justiz.gv.at ) unter der Rubrik Bürgerservice/Publikationen abgerufen werden.