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Internationale Zuständigkeit für Klage gegen Verbraucher mit unbekanntem Aufenthalt

RechtsprechungInternationalZak 2011/796Zak 2011, 419 Heft 21 v. 29.11.2011

EuGVVO: Art 1, 16 Abs 2, Art 34, 59

Der Umstand, dass der Beklagte keinen bekannten Wohnsitz hat und über eine fremde Staatsangehörigkeit verfügt, stellt den für die Anwendung der Zuständigkeitsvorschriften der EuGVVO erforderlichen Auslandsbezug her.

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