Der Autor berichtet von Plänen zur Überarbeitung des GesBR-Rechts, die bereits so weit fortgeschritten seien, dass noch heuer ein Ministerialentwurf in die Begutachtung gehen könnte. In seinem Beitrag stellt er die geltende Rechtslage zur GesBR überblicksweise dar und geht kritisch auf bekannt gewordene Reformvorhaben (zB die Ausdehnung der Solidarhaftung der Gesellschafter auf alle Verbindlichkeiten der GesBR) ein.