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Kein Rekurs gegen eine Zahlungsaufforderung des Kostenbeamten

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2011/759Zak 2011, 399 Heft 20 v. 15.11.2011

GEG § 6 Abs 1

AußStrG § 45

Der Rekurs gegen eine Zahlungsaufforderung des Kostenbeamten ist unzulässig (hier: vom Außerstreitgericht in einem Unterhaltsverfahren bestimmte Sachverständigengebühren). Die Zahlungsaufforderung stellt von vornherein keine rechtskraftfähige Entscheidung dar. Wird der eingeforderte Betrag nicht rechtzeitig entrichtet, hat der Kostenbeamte gem § 6 Abs 1 GEG einen Zahlungsauftrag zu erlassen, der als Bescheid nur im Verwaltungsweg angefochten werden kann.

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