Der Artikel behandelt die Möglichkeiten zur Identifikation und zum Zugriff auf Gesetzesmaterialien. Zum ersten Punkt verweist der Autor insb auf die seit 1974 in den BGBl abgedruckten Hinweise sowie auf den neuen Fundstellennachweis der österreichischen Bundesgesetzgebung 1918-1996 (http://www.ris.bka.gv.at/RisInfo/Fundstellennachweis.pdf ). Der elektronische Zugriff auf Gesetzesmaterialien der Zweiten Republik sei erst ab dem Jahr 1996 über die Parlamentswebsite (http://www.parlament.gv.at ) möglich. Eine weiter zurückreichende Digitalisierung sei jedoch auf längere Sicht geplant.