ZPO § 63
BudgetbegleitG 2009: Art 15 Z 3
Die Bestimmung des Art 15 Z 3 BudgetbegleitG 2009, mit der juristische Personen vom Anspruch auf Verfahrenshilfe nach § 63 ZPO generell ausgeschlossen wurden, wird mit Ablauf des 31. 12. 2012 als verfassungswidrig aufgehoben. Mit dem Wirksamwerden der Aufhebung tritt § 63 ZPO idF vor dem BudgetbegleitG 2009 wieder in Kraft.