ZPO §§ 176, 235 Abs 4, § 237
Die Klagseinschränkung kann auch mit Schriftsatz erklärt werden und bedarf zu ihrer Wirksamkeit nicht des Vortrags in der mündlichen Verhandlung.
OGH 16. 9. 2011, 2 Ob 61/11a
ZPO §§ 176, 235 Abs 4, § 237
Die Klagseinschränkung kann auch mit Schriftsatz erklärt werden und bedarf zu ihrer Wirksamkeit nicht des Vortrags in der mündlichen Verhandlung.
OGH 16. 9. 2011, 2 Ob 61/11a