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Passivlegitimation der Eigentümergemeinschaft für Bereicherungsansprüche eines Wohnungseigentümers

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2011/746Zak 2011, 396 Heft 20 v. 15.11.2011

WEG § 18 Abs 1

ABGB §§ 1042, 1431

In Angelegenheiten der Verwaltung kommt der Eigentümergemeinschaft Rechtspersönlichkeit und ausschließliche Sachlegitimation zu.

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