WEG § 18 Abs 1
ABGB §§ 1042, 1431
In Angelegenheiten der Verwaltung kommt der Eigentümergemeinschaft Rechtspersönlichkeit und ausschließliche Sachlegitimation zu.
WEG § 18 Abs 1
ABGB §§ 1042, 1431
In Angelegenheiten der Verwaltung kommt der Eigentümergemeinschaft Rechtspersönlichkeit und ausschließliche Sachlegitimation zu.