vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vertragsauflösung aufgrund eines Mietzinsrückstandes

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2011/743Zak 2011, 395 Heft 20 v. 15.11.2011

ABGB §§ 1118, 1438

MRG § 33 Abs 2

Für die Auflösung des Mietvertrags nach § 1118 ABGB wegen eines Mietzinsrückstandes reicht objektiver Verzug aus. Ein Verschulden des Mieters ist nicht erforderlich.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte