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Keine Dereliktion von Miteigentum

RechtsprechungSachenrechtZak 2011/738Zak 2011, 394 Heft 20 v. 15.11.2011

ABGB §§ 387, 829

In Hinblick auf die Interessen der anderen Miteigentümer, denen gegenüber Pflichten aus dem Gemeinschaftsverhältnis (etwa zur anteiligen Lastentragung) bestehen, ist die Dereliktion eines schlichten Miteigentumsanteils nicht möglich.

OGH 25. 8. 2011, 5 Ob 105/11v

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