ABGB §§ 145b, 176 Abs 1
Mit der Vereinnahmung des Kindes gegen Besuchskontakte mit dem anderen Elternteil verstößt der obsorgeberechtigte Elternteil gegen seine Wohlverhaltenspflicht nach § 145b ABGB. Dieses Verhalten kann im äußersten Fall den Entzug der Obsorge gem § 176 ABGB rechtfertigen. § 176 ABGB ermöglicht nach hA aber auch die Erlassung konkreter Aufträge oder Auflagen an den Obsorgeberechtigten.