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Anrechnung eines Werksangehörigenrabatts auf den Schaden

In aller KürzeZak 2011/720Zak 2011, 382 Heft 20 v. 15.11.2011

Wenn der Fahrzeughalter sein Schadenersatzbegehren nach der Reparatur seines beschädigten Fahrzeugs von den fiktiven auf die tatsächlichen Reparaturkosten umstellt, muss er sich nach Ansicht des BGH (VI ZR 17/11) einen Werksangehörigenrabatt, den er auf die Werkstattrechnung erhalten hat, anrechnen lassen.

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