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Anfechtung eines Rechtsgeschäfts wegen Geschäftsunfähigkeit - Verjährungsfrist von 30 Jahren

RechtsprechungSchuldrechtZak 2011/22Zak 2011, 18 Heft 1 v. 18.1.2011

ABGB §§ 865, 1478, 1487

ZPO §§ 41, 519

Das von einer geschäftsunfähigen Person abgeschlossene Rechtsgeschäft ist absolut nichtig. Ob der Vertragspartner die Geschäftsunfähigkeit erkennen konnte, ist unerheblich.

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