Erste Rsp zur Frage der Legitimation eines Lebensgefährten eines Grundeigentümers für einen Anspruch nach § 364a ABGB
ABGB §§ 364, 364a, 372
Wie der Ehegatte kann auch der Lebensgefährte eines Mieters oder Wohnungseigentümers keine nachbarrechtlichen Abwehr- oder Ausgleichsansprüche wegen Immissionen geltend machen. Ohne besonderen Rechtstitel (etwa in Form eines - auch konkludent - abgeschlossenen Bestand- oder Gesellschaftsvertrags) ist die Nutzung der Wohnung durch den Lebensgefährten als familienrechtsnahes Wohnverhältnis zu werten, das nicht mit der Rechtsstellung eines in Bezug auf die Störungsabwehr nach §§ 364 f und 372 ABGB aktiv legitimierten Bestandnehmers vergleichbar ist.