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Haager Kindesentführungsabkommen - keine absolute Vertretungspflicht im erst- und zweitinstanzlichen Verfahren

RechtsprechungFamilienrechtZak 2011/14Zak 2011, 15 Heft 1 v. 18.1.2011

AußStrG §§ 6, 111a

HKÜ Art 29

BGBl 1988/513: § 5 Abs 2

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