In BGBl II 2010/485 wurde der neue Normalkostentarif kundgemacht. Dieser Tarif gilt für Rechtsanwaltsleistungen, die nach dem 31. 12. 2010 bewirkt werden.
In BGBl II 2010/485 wurde der neue Normalkostentarif kundgemacht. Dieser Tarif gilt für Rechtsanwaltsleistungen, die nach dem 31. 12. 2010 bewirkt werden.