ABGB § 1096 Abs 1, § 1295 Abs 1, § 1304
Im Rahmen seiner vertraglichen Verkehrssicherungspflichten hat der Vermieter während der Nacht für eine ausreichende Beleuchtung des Stiegenabgangs zur Tiefgarage zu sorgen.
ABGB § 1096 Abs 1, § 1295 Abs 1, § 1304
Im Rahmen seiner vertraglichen Verkehrssicherungspflichten hat der Vermieter während der Nacht für eine ausreichende Beleuchtung des Stiegenabgangs zur Tiefgarage zu sorgen.