Nach Auffassung des EuGH (C-396/09 , Interedil) ist es nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar, ein Gericht durch eine nationale Verfahrensvorschrift an die rechtliche Beurteilung eines übergeordneten Gerichts zu binden, obwohl diese dem Unionsrecht in der Auslegung durch den EuGH widerspricht.