Es handelt sich um die 2009 von der Universität Wien angenommene Habilitationsschrift der Verfasserin. Das Buch behandelt neuartige strafrechtliche Ermittlungsmethoden. Zutreffend konstatiert die Verfasserin hier einen Paradigmenwechsel: Über ein Jahrhundert lang waren sämtliche Ermittlungsbefugnisse dem Gesetz nach unverdeckt auszuüben. Bei heimlicher Überwachung wird die jeweilige Zielperson naturgemäß aus einer Auseinandersetzung um die Anordnung und den Vollzug der Maßnahme ausgeschlossen. Dennoch erlaubt die geltende StPO heimliche Überwachung jeder Art von Telekommunikation, Lausch- und Spähangriffe, verdeckte Ermittlungen, Online-Überwachung etc. Interessant ist, dass dieser Paradigmenwechsel teilweise durch die Anschläge vom 11. 9. 2001 mitbestimmt wurde. Die zeitliche Nähe der Einführung einzelner Maßnahmen zu den tragischen Ereignissen vom 11. 9. ist unverkennbar (StRÄG 2002, BGBl I 2002/134; Rahmenbeschluss zur Terrorismusbekämpfung vom 13. 6. 2002 etc).