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Leischner, Ist die richterliche Befugnis zur Anordnung einer verpflichtenden Erziehungsberatung verfassungskonform? iFamZ 2011, 244.

LiteraturübersichtFamilienrechtZak 2011/678Zak 2011, 360 Heft 18 v. 11.10.2011

Der auf der Webseite des BMJ (http://www.bmj.gv.at ) abrufbare, aber noch nicht zur Begutachtung versendete Entwurf eines Kindschaftsrechts-ÄnderungsG 2012 schlägt ua die Einführung einer Regelung vor, nach der das Gericht in Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren die zur Sicherung des Kindeswohls im Verfahren erforderlichen Maßnahmen - insb den verpflichtenden Besuch einer Eltern- oder Erziehungsberatung - anordnen und exekutiv durchsetzen kann. Die Autorin sieht in der verpflichtenden Erziehungsberatung einen Eingriff in die Grundrechte der Eltern, dessen Verhältnismäßigkeit schon deshalb fraglich sei, weil eine solche gegen den Willen der Betroffenen durchgesetzte Maßnahme wenig Erfolg verspreche. In der derzeitigen Fassung sei der Vorschlag als verfassungswidrig zu qualifizieren. Die geltende Rechtslage lässt es nach Auffassung der Autorin nicht zu, den Eltern die Teilnahme an einer Erziehungsberatung vorzuschreiben.

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