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Kein gesondertes Rechtsmittel gegen die Bestellung des Sachverständigen im Außerstreitverfahren

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2011/674Zak 2011, 358 Heft 18 v. 11.10.2011

AußStrG §§ 31, 45

Die Bestellung eines Sachverständigen im Außerstreitverfahren ist als verfahrensleitender Beschluss nicht selbstständig anfechtbar. Gleiches gilt für den vorliegenden Beschluss auf Abweisung des Antrags, den Sachverständigen abzubestellen.

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