GBG § 94 Abs 1
Die Bewilligung der Teillöschung eines Pfandrechts hinsichtlich eines Miteigentumsanteils kann nicht deshalb ausgeschlossen sein, weil der betroffene Anteil in der Freilassungserklärung des Hypothekargläubigers mit einem kleineren Nenner als im Grundbuch eingetragen angegeben ist.