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Einstweilige Verfügung gegen den Gebrauch eines Exekutionstitels?

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2011/635Zak 2011, 339 Heft 17 v. 27.9.2011

EO §§ 35, 42 Abs 1 Z 5, § 381

Ein nach Erhebung der Oppositionsklage (hier: gegen einen Unterhaltstitel) eingebrachter Antrag des Oppositionsklägers auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die den Gebrauch des Exekutionstitels untersagen soll, ist abzuweisen. Bereits die Möglichkeit eines Aufschiebungsantrags nach § 42 Abs 1 Z 5 EO als näherer Rechtsbehelf schließt die Erlassung dieser einstweiligen Verfügung aus.

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