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Rückforderung des zinsenlosen Darlehens eines Mitglieds an den Verein - keine vereinsinterne Schlichtung

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2011/629Zak 2011, 338 Heft 17 v. 27.9.2011

VerG § 8 Abs 1

JN § 42 Abs 1

Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis müssen gem § 8 Abs 1 VerG primär vor der Schlichtungseinrichtung ausgetragen werden. Der ordentliche Rechtsweg ist erst nach Beendigung des Schlichtungsverfahrens bzw nach Ablauf von sechs Monaten ab Anrufung der Schlichtungseinrichtung zulässig.

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