ABGB § 1325, § 1326
150.000 € Schmerzengeld und 15.000 € Verunstaltungsentschädigung: Blindheit praktisch seit der Geburt aufgrund eines ärztlichen Kunstfehlers; mit der Erblindung im Kleinkindalter sind gravierende Beeinträchtigungen der Entwicklung und in der Folge auch beträchtliche psychische Belastungen verbunden.