ABGB § 1295 Abs 1, §§ 1304, 1311
StVO § 7 Abs 3a, § 11
Die Ankündigung des Fahrstreifenwechsels durch Einschalten des Blinkers bedeutet nicht, dass ein auf dem betroffenen Fahrstreifen nachfolgender Fahrzeuglenker mit der unmittelbaren Einleitung dieses Fahrmanövers ohne Beachtung des Folgeverkehrs zu rechnen hat.