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Bedeutung der Ankündigung eines Fahrstreifenwechsels für den Folgeverkehr

RechtsprechungSchadenersatzZak 2011/626Zak 2011, 337 Heft 17 v. 27.9.2011

ABGB § 1295 Abs 1, §§ 1304, 1311

StVO § 7 Abs 3a, § 11

Die Ankündigung des Fahrstreifenwechsels durch Einschalten des Blinkers bedeutet nicht, dass ein auf dem betroffenen Fahrstreifen nachfolgender Fahrzeuglenker mit der unmittelbaren Einleitung dieses Fahrmanövers ohne Beachtung des Folgeverkehrs zu rechnen hat.

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