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Auslegung einer Schiedsgutachtensabrede - keine Vollmacht zur Beauftragung des Schiedsgutachters

RechtsprechungSchuldrechtZak 2011/621Zak 2011, 334 Heft 17 v. 27.9.2011

ABGB §§ 881, 914, 1002, 1391

Beim Schiedsgutachten ist zwischen der Einigung zwischen den Parteien (Schiedsgutachtensabrede) und dem Auftragsverhältnis mit dem Schiedsgutachter (Schiedsgutachtervertrag) zu unterscheiden. Der Schiedsgutachter muss nicht von beiden Parteien der Schiedsgutachtensabrede beauftragt werden.

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