Laut einer Kundmachung des Bundeskanzlers (BGBl III 2011/123) ist Benin dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) beigetreten.
Laut einer Kundmachung des Bundeskanzlers (BGBl III 2011/123) ist Benin dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) beigetreten.